Neubau
Für jedes neue Wohngebäude ist der Nachweis Teil der Bauantragsunterlagen.
Wenn Sie neuen Wohnraum schaffen, verlangt das Bauamt einen Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Als Ingenieurbüro erstellen wir ihn für Sie, schnell, rechtssicher und ohne dass Sie sich in Paragrafen einarbeiten müssen.
In diesen typischen Fällen ist ein Wärmeschutznachweis nach GEG für den Bauantrag erforderlich.
Für jedes neue Wohngebäude ist der Nachweis Teil der Bauantragsunterlagen.
Wenn Sie beheizte Wohnfläche anbauen, gelten die energetischen Anforderungen ebenfalls.
Wird ein bisher ungenutztes Dachgeschoss zu Wohnraum, ist der Nachweis in der Regel nötig.
Ob Ihr konkretes Vorhaben nachweispflichtig ist, klären wir kurz mit Ihnen. Sagen Sie uns einfach, was Sie planen.
Erstellt von einem Ingenieurbüro, das die Anforderungen des GEG genau kennt.
Wir wissen, dass es beim Bauantrag oft schnell gehen muss, und liefern entsprechend.
Auf Wunsch beraten wir gleich mit, wie Sie das Vorhaben energetisch und wirtschaftlich optimal umsetzen.
Sagen Sie uns kurz, was Sie planen. Wir kümmern uns um den Rest, zuverlässig und termingerecht.